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Neue Fahrgastrechte für Bahnkunden

DE.WEBTRAINS.NET
31/08/2009 UM 07 UHR 03

Zur Geltendmachung des Anspruchs hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) zusammen mit der Deutschen Bahn und privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen das Fahrgastrechte-Formular“ entwickelt, das in allen Reisezentren, Service-Points und bei den Zugbegleitern erhältlich ist.

Derzeit werden viele Fahrgäste durch Darstellungen verschiedener Verbände verunsichert, wonach auf dem Fahrgastrechte-Formular „48 Fragen“ zu beantworten seien. Das ist glücklicherweise nicht korrekt.

Der Wert ergibt sich, wenn Auswahlfelder für verschiedene Wahlmöglichkeiten und Formularfelder für Standardangaben wie die Adresse für den Gutscheinversand (PLZ, Ort, Straße…) oder die Bankverbindung für die Überweisung (Bankleitzahl, Kontonummer…) einzeln gezählt werden. Allein die Frage, in welcher Form ein Fahrgast seine Entschädigung erhalten möchte, macht nach dieser Zählweise vier Fragen aus – obwohl hier lediglich eine von vier Wahlmöglichkeiten (Überweisung, Barauszahlung, Gutscheinzusendung, Gutscheinaushändigung) anzukreuzen ist.

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